Wasserschaden in der Mietwohnung: Wer zahlt die Renovierung?

Ein Wasserschaden in der Mietwohnung führt oft zu teuren Renovierungsarbeiten. Die entscheidende Frage ist, wer diese Kosten trägt. Die Antwort hängt von der Schadensursache und den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Rechtliche Grundlagen der Kostenverteilung
Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand erhalten. Dies bedeutet: Bei Wasserschäden durch defekte Hausinstallation trägt grundsätzlich der Vermieter die Renovierungskosten. Das hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt (BGH VIII ZR 138/18).
Verursacht jedoch der Mieter den Schaden durch Fahrlässigkeit, greift seine Haftpflichtversicherung oder er muss selbst zahlen. Typische Beispiele sind überlaufende Badewannen oder unsachgemäß angeschlossene Waschmaschinen.
Versicherungsschutz bei Leitungswasserschäden
Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters deckt Schäden an der Bausubstanz ab. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstehen jährlich Leitungswasserschäden im Wert von über 3 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Schadenshöhe beträgt etwa 2.800 Euro pro Fall.
Renovierungskosten nach Wasserschäden 2025:
- Trocknungsarbeiten: 8-15 Euro pro qm täglich
- Malerarbeiten nach Feuchtigkeitsschäden: 20-35 Euro pro qm
- Putzarbeiten bei durchfeuchteten Wänden: 25-40 Euro pro qm
- Estricherneuerung: 30-50 Euro pro qm
Besondere Herausforderungen bei der Schadensregulierung
Wasserschäden erfordern oft umfangreiche Trocknungsmaßnahmen, bevor Renovierungsarbeiten beginnen können. Die Bautrocknung dauert meist 2-6 Wochen und kostet zwischen 1.500-4.000 Euro für eine 100 qm Wohnung.
Ein häufiges Problem ist Schimmelbefall als Folgeschaden. Das Umweltbundesamt empfiehlt bei größeren Schimmelbefällen die Beauftragung von Fachbetrieben. Die Kosten für professionelle Schimmelsanierung liegen zwischen 40-120 Euro pro qm, abhängig vom Befallsgrad.
Mietminderung während der Renovierung
Während der Renovierungsarbeiten haben Mieter Anspruch auf Mietminderung nach § 536 BGB. Der Deutsche Mieterbund gibt folgende Richtwerte an: Bei Unbenutzbarkeit eines Raumes sind 10-25% Mietminderung angemessen, bei mehreren betroffenen Räumen bis zu 50%.
Die Mietminderung beginnt mit der Schadensmeldung und endet mit der vollständigen Wiederherstellung der Mietsache. Wichtig ist die sofortige schriftliche Anzeige des Schadens beim Vermieter.
Praktisches Vorgehen bei der Kostenklärung
Dokumentieren Sie den Schaden umfassend mit Fotos und Videos. Kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Vermieter und dessen Versicherung. Holen Sie qualifizierte Kostenvoranschläge von Fachbetrieben ein, die alle notwendigen Arbeiten detailliert aufführen.
Bei strittigen Fällen hilft oft ein Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer. Die IHK führt Listen qualifizierter Gutachter für Wasserschäden und Bausubstanz.
Wichtige Anlaufstellen:
- Deutscher Mieterbund für rechtliche Beratung
- GDV-Musterbedingungen für Versicherungsschutz
- Umweltbundesamt für Schimmelsanierung
- IHK-Sachverständigenlisten für Gutachter
Die Kosten für eine komplette Renovierung nach Wasserschäden in einer 100 qm Wohnung bewegen sich zwischen 8.000-25.000 Euro, je nach Schadensumfang und erforderlichen Maßnahmen wie Schimmelsanierung oder Estricherneuerung.