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Wer macht Putzarbeiten? Qualifikationen und Rechtslage 2025-2026

Putzarbeiten sind zulassungspflichtige Handwerkstätigkeiten. Das Stuckateurhandwerk steht in Anlage A Nummer 9 der Handwerksordnung und erfordert entsprechende Qualifikationen. Als qualifizierter Fachbetrieb führen wir alle Putzarbeiten normgerecht aus.

Rechtliche Grundlagen der Putzarbeiten

Nach § 1 Abs. 1 der Handwerksordnung ist der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nur den in der Handwerksrolle eingetragenen Personen gestattet. Die Rechtsprechung sieht Putzarbeiten als wesentliche Tätigkeiten des Stuckateurhandwerks an und beruft sich auf die Meisterprüfungs- und Ausbildungsordnungen.

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Qualifikationsnachweise:

  • Meisterprüfung im Stuckateurhandwerk
  • Altgesellenregelung: 6 Jahre Berufserfahrung, davon 4 Jahre in leitender Stellung
  • Hochschulabschluss mit Fachbezug

Welche Handwerker dürfen Putzarbeiten ausführen?

Putzarbeiten können sowohl vom Stuckateurhandwerk als auch von nichthandwerklichen Gewerben wie Fliesen-, Platten-, Mosaik- und Estrichlegern sowie Trockenbaumonteuren ausgeführt werden.

Berechtigt für Putzarbeiten:

  • Stukkateure (Hauptkompetenz)
  • Maler und Lackierer (Oberputze)
  • Trockenbaumonteure (Putzarbeiten im Trockenbau)
  • Maurer (Grundputze)

Normen und Qualitätsstandards

Die DIN 18550 ist die Grundlage für die Verwendung von Putz und erstreckt sich auf die Oberflächenbearbeitung von Wand- und Deckenbauteilen im Innen- und Außenbereich. Die Norm legt vier Qualitätsstufen von Q1 bis Q4 für Innenputzoberflächen fest, wobei Q2 als Standardanforderung gilt.

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Kostenübersicht 2025-2026:

  • Innenputz maschinell: 12-18 Euro pro qm
  • Außenputz mineralisch: 18-25 Euro pro qm
  • Sanierungsputz: 25-35 Euro pro qm
  • Wärmedämmputz: 20-30 Euro pro qm

Risiken bei nicht qualifizierten Anbietern

Bei Verstößen gegen die Handwerksordnung kann die zuständige Behörde die Fortsetzung des Betriebs untersagen. Wer zulassungspflichtige handwerkliche Leistungen anbietet und bewirbt, muss entsprechend qualifiziert und in der Handwerksrolle eingetragen sein, andernfalls drohen kostenpflichtige Abmahnungen.

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Unser Qualitätsversprechen

Als eingetragener Handwerksbetrieb garantieren wir:

  • Normgerechte Ausführung nach DIN 18550
  • 5 Jahre Gewährleistung auf alle Putzarbeiten
  • Qualifizierte Fachkräfte mit entsprechenden Nachweisen
  • Vollständiger Versicherungsschutz

Spezialisierte Putztechniken:

  • Maschinenputz für große Flächen
  • Sanierungsputze bei Altbausanierung
  • Wärmedämmputzsysteme
  • Strukturputze und Oberflächengestaltung

Die fachgerechte Ausführung von Putzarbeiten setzt umfassende Materialkenntnis und handwerkliches Können voraus. Vertrauen Sie auf qualifizierte Fachbetriebe mit entsprechenden Zertifizierungen.