Renovierung: Förderprogramme 2025 und energetische Sanierung kombinieren

Die Renovierung von Wohnräumen und Gewerbeimmobilien bietet 2025 attraktive Fördermöglichkeiten durch Bund und Land NRW. Besonders die Kombination aus energetischer Sanierung und klassischer Renovierung maximiert staatliche Zuschüsse und senkt langfristig Betriebskosten. Eine durchdachte Planung koordiniert verschiedene Gewerke optimal und nutzt Synergieeffekte für maximale Förderausschöpfung.
Aktuelle Bundesförderung BEG 2025
BEG Einzelmaßnahmen mit bis zu 70% Förderung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Heizungstausch mit bis zu 70 Prozent Investitionszuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung wie die Dämmung der Gebäudehülle oder der Einbau moderner Fenster werden mit bis zu 20 Prozent unterstützt.
BEG-Förderungen im Detail:
- Heizungstausch: bis zu 30.000 Euro förderfähige Ausgaben
- Weitere Effizienzmaßnahmen: zusätzlich 30.000 bzw. max. 60.000 Euro bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans
- Kombinierte Maßnahmen: bis zu 90.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit
Verstärkung der Dämmungsförderung 2024-2025
Die Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung in der BEG wird für die Jahre 2024 und 2025 vorübergehend auf bis zu 30 % erhöht. Dies betrifft die sogenannten Effizienzmaßnahmen (Gebäudedämmung, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung).
Genaue Förderberatung und Antragsunterstützung: 2K HGB GmbH
NRW-Landesförderprogramme
Modernisierungsförderung NRW
Mit der Modernisierungsförderung besteht ein einfaches und attraktives Förderangebot der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Umfang von mindestens 210 Millionen Euro jährlich, um die Sanierung von Mietwohnungen genauso wie von Eigentumswohnungen und Eigenheimen zu unterstützen.
Für innovative Technologien - progres.nrw
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen von progres.nrw bei der Einführung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur rationellen Energieverwendung.
progres.nrw Fördermodule:
- Thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
- Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden
- Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
Kombinierbarkeit der Förderprogramme
Die Angebote der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen sind grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen, zum Beispiel den Angeboten der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG), kombinierbar.
Energetische Sanierung: Technische Anforderungen
Wärmedämmung und Gebäudehülle
Moderne Dämmtechniken reduzieren Heizkosten erheblich und verbessern gleichzeitig den Schallschutz. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte.
Dämmmaßnahmen nach Priorität:
- Dachbodendämmung: höchste Effizienz pro Euro
- Fassadendämmung: größte Energieeinsparung
- Kellerdeckendämmung: kostengünstige Maßnahme
- Fensteraustausch: Komfort und Energieeinsparung
Heizungstausch mit maximaler Förderung
Die KfW hat bekanntgegeben, dass seit dem Start der Heizungsförderung von Februar bis Ende 2024 knapp 227.000 Zuschussanträge zugesagt wurden. Der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen wird mit bis zu 70 Prozent Investitionszuschuss gefördert.
Altbausanierung: Feuchtigkeit und Bausubstanz
Feuchtigkeitsprobleme systematisch angehen
Altbauten erfordern oft umfassende Feuchtigkeitssanierung vor energetischen Maßnahmen. Die NRW.BANK unterstützt bei Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Verbesserung des Umweltschutzes und beim barrierefreien Umbau.
Sanierungsansätze bei Feuchtigkeit:
- Horizontalsperre nachträglich einbauen
- Außenabdichtung im Kellerbereich
- Innensanierung mit dampfdiffusionsoffenen Systemen
- Klimaplattensysteme für Innenräume
Finanzierung über NRW.BANK
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Mindestbetrag liegt bei EUR 2.500, der Höchstbetrag bei EUR 150.000. Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.
Koordination und Zeitplanung
Gewerke-Abstimmung für optimale Abläufe
Renovierungsprojekte erfordern präzise Koordination zwischen den Gewerken. Eine Durchführung von Maßnahmen ist auch in Eigenleistung möglich. In dem Fall werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert.
Optimale Arbeitsreihenfolge:
- Rohbauarbeiten und statische Maßnahmen
- Elektro- und Sanitärinstallation
- Dämmarbeiten und Trockenbau
- Estrich und Bodenaufbau
- Oberflächenarbeiten und Einbauten
Professionelle Baubegleitung
Bei der investiven Umsetzung der Maßnahmen können Sie die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich mitbeantragen. Gefördert werden maximal 50 Prozent der Planungs- und Baubegleitungsleistungen.
FAQ
Welche Förderungen gibt es 2025 für Renovierungen? BEG-Förderung bis 70% für Heizungstausch, bis 30% für Dämmung 2024-2025. NRW-Modernisierungsförderung mit 210 Millionen Euro jährlich.
Können BEG und NRW-Förderung kombiniert werden? Ja, die Angebote der Wohnraumförderung des Landes sind grundsätzlich mit BEG kombinierbar.
Wie hoch sind die förderfähigen Kosten? Heizungstausch bis 30.000 Euro, weitere Effizienzmaßnahmen zusätzlich 30.000-60.000 Euro.
Muss der Antrag vor Beginn gestellt werden? Seit dem 1. Januar 2024 müssen in der BEG EM vor einer Antragstellung Lieferungs- oder Leistungsverträge geschlossen werden.
Gibt es Förderung für Eigenleistung? Ja, bei Eigenleistung werden die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert.